Wie sich verhalten, wenn jemand sich bedrängt fühlt oder Grenzen überschreitet, oder wenn man etwas Ungehöriges beobachtet?
Sensibilisierung, Ansprechpersonen, Meldepflicht für alle Mitarbeitenden
Alle Menschen, die regelmäßig bei uns tätig sind, müssen eine aktuelle Schulung zur Prävention und zum Umgang mit sexualisiserter Gewalt nachweisen.
Das sind die insgesamt run 80 Kursleitenden, von denen das Haus der Stille im Sommer 2023 an einem intensiven Tag vor Ort selbst 15 Dozentinnen und Dozenten, die Meditations- und Einkehrkurse in unserem Zentrum geben, durch Dr. Juliane Arnold fortgebildet hat:
- Sie haben Sensibilität für Sprache und Situationen entwickelt, die Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ankündigen oder erleichtern können.
- Außerdem kennen sie klare Verfahrenswege für den Fall, dass jemand sexualisierte Gewalt selbst erfährt oder bei anderen Personen wahrnimmt.
- Für den zweiten Fall gilt bei begründetem Verdacht eine Meldepflicht bei der Ansprechstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in Düsseldorf (www.ansprechstelle.ekir.de).
- Zusätzlich zur Schulung müssen alle Kursleitenden auch eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
Die 17 festen Mitarbeitenden des Hauses der Stille haben diese Schulung bereits im November 2022 absolviert.
Verantwortung für unsere Gäste in ihrer besonderen Auszeit
Das Haus der Stille nimmt die Verantwortung für Gäste, Besucher und Mitarbeitende im besonderen Schutzraum von Auszeit und Meditation sehr ernst.
- Alle Räume des Einkehrzentrums sind auf mögliche Gefährdungen überprüft worden und werden entsprechend verbessert; so werden etwa neue Schließsysteme für die Gästezimmer („Panikschlösser“) im Frühjahr 2024 eingebaut.
- Ein Plakat im Foyer weist Ansprechpersonen aus: Dabei ist die juristische Bearbeitung eines Übergriffs personell getrennt von der Betreuung Betroffener. Drei unabhängige Vertrauenspersonen in der EKiR helfen und beraten dabei, den richtigen Verfahrensweg zu finden. Kontakt kann direkt telefonisch oder mit mehr Distanz schriftlich aufgenommen werden.
Das umfassende Schutzkonzept vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung bearbeitet das Team des Hauses der Stille derzeit final. Das Schutzkonzept in vorläufiger Fassung ist hier einsehbar.
Mit diesen Aktivitäten setzt das Haus der Stille das Kirchengesetz der EKiR zum Schutz vor sexualisierter Gewalt um, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.